Sowohl "Förderung unternehmerischen Know-hows" durch die BAFA erfolgt für Jungunternehmen bis zum zweiten Jahr nach der Gründung im Haupterwerb. Diese Förderung gibt es auch für Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung. Wir informieren Sie auf Anfrage zu den konkreten Förderbedingungen.